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03.12.2021 Tag der Menschen mit Behinderung

03.12.2021 - Heute ist der internationale Tag für Menschen mit Behinderung. Deswegen möchten wir gerne die Gelegenheit nutzen, um über das Thema Beeinträchtigung und speziell der Sehbeeinträchtigung zu sprechen. Sehbehindert ist nicht gleich sehbehindert. Nach deutschem Recht wird in drei verschiedene Kategorien unterschieden. Nämlich in sehbehindert, hochgradig sehbehindert und blind. Als Sehbehinderter gilt man, wenn auf dem besseren Auge, selbst mit Sehhilfe, nicht mehr als 30% zu erkennen ist. Als Mensch mit einer hochgradigen Sehbehinderung zählt man, wenn das bessere Auge nicht mehr als 5% sieht. Als Vergleich dient ein Mensch mit normalem Sehvermögen. Blindheit wird definiert, wenn die zutreffende Person auch mit möglichen Sehhilfen nicht mehr als 2% sieht. Hier wird ebenfalls der Vergleich zu einer normal sehenden Person gezogen.
Kleines Beispiel: Ein Sehvermögen von weniger als 5% kann bedeuten, dass der/die Betroffene einen Gegenstand erst aus 5m Entfernung erkennt, den ein „normal“ sehender Mensch bereits aus 100m Abstand erkennen kann (vgl. Blindheit und Sehbehinderung in Deutschland – Woche des Sehens S.2). Diese genannten Regelungen sind strenger als im internationalen Vergleich. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert eine Sehbehinderung von 5- bis 30% und eine Blindheit wird mit einem Sehvermögen unter 5% beschrieben (vgl. Broschüre Sehen und Sehverlust in Deutschland S.5).

Dem statistischen Bundesamt zufolge gab es im Jahr 2019 76.740 blinde Menschen und 51.094 hochgradig sehbehinderte Menschen. Laut WHO gibt es auch eine Tendenz dazu, dass in den kommenden Jahren die Zahl der Sehbehinderungen steigen wird. Das Thema wird in unserer Gesellschaft an Wichtigkeit zunehmen. Ein Zusammenhang hierfür ist auch der demografische Wandel, denn unsere Gesellschaft wird im Schnitt immer älter. In Wechselwirkung kommt hinzu, dass mit dem Alter auch tendenziell mehr Menschen eine Augenkrankheit bekommen, die zu einer Sehbeeinträchtigung führen kann (vgl. Blindheit und Sehbehinderung in Deutschland – Woche des Sehens S.2 -3).

Folgende Augenkrankheiten treten häufig in unserer Gesellschaft auf: Die altersabhängige Makuladegeneration, das Glaukom und die diabetische Retinopathie (vgl. Broschüre Sehen und Sehverlust in Deutschland S. 7- 8). „Die Makuladegeneration ist eine Erkrankung, die die Netzhaut im hinteren Bereich des Auges an der Makula angreift. Dieser spezielle „gelbe Punkt“ (Makula) sorgt dafür, dass wir scharf sehen können. Im Verlauf der Krankheit kommt es zu einem fortschreitenden Sehverlust im zentralen Gesichtsfeld.“ (Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V.)
Das Glaukom, oftmals auch bekannt als Grüner Star „bezeichnet eine Gruppe von Augenkrankheiten, bei denen der Sehnerv geschädigt wird. Dies führt zu einer meist langsamen Verminderung des Sehens, zunächst nur im peripheren Gesichtsfeld, in späten Stadien auch im zentralen scharfen Sehen. Von den Erkrankten werden die Ausfälle erst sehr spät bemerkt, wenn es schon zu erheblichen Schädigungen gekommen ist.“ (Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V.)
 „Die diabetische Retinopathie ist eine Erkrankung der Netzhaut des Auges, die Diabetiker betrifft. Der Diabetes schädigt auf Dauer die Blutgefäße der Netzhaut und kann die Gefäßwände verändern und sogar zerstören.“ (Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V.) Um diese Erkrankungen ein wenig realistischer dazustellen bietet der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein (ABSV) auf ihrer Webseite eine Simulation an, wo die verschiedenen Szenarien durchgespielt werden können. Gerne dürfen Sie die Webseite unter dem Link www.absv.de/sehbehinderungs-simulator besuchen und es selbst einfach mal ausprobieren.

Bei der vielen Theorie stellt sich nun die Frage, welche Förderungen Menschen mit einer Sehbehinderung zustehen. Erstmal muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Grundsätzlich stehen Menschen mit einer Sehbehinderung dieselben Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) zu, die Menschen mit einer körperlichen oder einer geistigen Behinderung erhalten können. Dies kann z.B. Wohngeld, Betreuungsgeld oder der Anspruch auf einen Platz in einer Einrichtung sein. Neben diesen Leistungen haben Menschen mit einer Sehbehinderung noch die Möglichkeit eine extra Leistung zu beantragen, das sogenannte Blindengeld. Diese Leistung ist allerdings eine freiwillige Leistung des jeweiligen Bundeslandes und somit ist der Betrag auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Diese Leistung ist einkommensunabhängig. Das meiste Geld gibt es in Bayern, nämlich 651€. Schlusslicht ist Schleswig-Holstein, hier erhalten die Betroffenen nur 300€. Allerdings spielen Sonderregelungen wie z.B. eine Pflegestufe auch noch eine wichtige Rolle. Das Blindengeld soll die Teilhabe der betroffenen Personen stärken. Außerdem gilt es auch als Nachteilsausgleichszahlung (vgl. deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.), da beispielsweise blinde Menschen Sonderangebote im Einzelhandel nicht so gut wahrnehmen können oder Hilfsmittel, wie z.B. ein Blindenstock oder bestimmte technische Hilfsmittel nicht günstig sind. So kann beispielsweise ein entsprechender PC bis zu 5000€ kosten. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit entsprechende Hilfsmittel über die Krankenkasse abzurechnen.

Blindheit oder diverse Sehbehinderungen beeinträchtigen den Alltag der Betroffenen auf unterschiedlichste Art und Weise. Diese Erfahrungen dürfen auch alle Mitarbeitende machen, die neu in der NWW zu arbeiten beginnen. Die mehrstündige Fortbildung ist in neun Module gegliedert und wird von einer speziell ausgebildeten Rehafachkraft unterrichtet. Die neuen Mitarbeitenden erhalten wichtigen Informationen über das Thema Blindheit, Sehbehinderung und dem Umgang mit den Menschen, die blind oder sehbehindert sind. Außerdem finden im Rahmen dieser Fortbildung auch praktische Übungen statt, wie z.B. ein Besuch im Supermarkt oder die Zubereitung einer Mahlzeit. Während der unterschiedlichen Module tragen die Mitarbeitenden selbstverständlich eine Augenbinde.

Trotz diverser Einrichtungen, Angebote und finanzieller Unterstützungen (Blindengeld) ist für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am öffentlichen Leben noch einiges zu tun. Durch das Bundesteilhabegesetz hat sich zwar schon einiges geändert, welches aber bei Weitem nicht ausreicht. So gibt es auch hier in Nürnberg z.B. beim Thema barrierefreier Wohnungsbau und bei der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt noch einiges zu tun.
Als soziale Einrichtung fühlen wir uns verpflichtet weiterhin für die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung, speziell für Menschen mit Sehbehinderung, einzustehen und bei der Prozessentwicklung aktiv mitzuwirken. Deshalb freut es uns sehr, dass sich auch andere Träger und Institutionen für diese Thematik einsetzen. Gemeinsam kann man mehr erreichen.

Falls wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie gerne sehen möchten, wie unsere alltägliche Arbeit abläuft, laden wir Sie herzlich ein, unsere Website durchzuklicken. Selbstverständlich dürfen Sie uns auch telefonisch oder schriftlich kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie können unsere Arbeit auch gerne unterstützen. Wir freuen uns herzlich über Spenden. Sie unterstützen uns auch, wenn Sie unsere einzigartigen Produkte aus dem Webshop kaufen (www.nww-gruppe.de/de/arbeiten/shop/ ). Unser Sortiment orientiert sich an den Jahreszeiten und wird regelmäßig erweitert.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Liebsten eine besinnliche Weihnachtszeit!
Ihre NWW


Verwendete Quellen:
augeninfo.de/cms/hauptmenu/augenheilkunde/augenerkrankungen/glaukom-gruener-star.html (zuletzt aufgerufen am 01.12.2021)
cms.augeninfo.de/hauptmenu/augenheilkunde/augenerkrankungen/makuladegeneration.html (zuletzt aufgerufen am 01.12.2021)
augeninfo.de/cms/hauptmenu/augenheilkunde/augenerkrankungen/netzhauterkrankungen/diabetische-retinopathie.html (zuletzt aufgerufen am 01.12.2021)
www.dbsv.org/blindengeld.html (zuletzt aufgerufen am 01.12.2021)
www.woche-des-sehens.de/broschuere-sehverlust (zuletzt aufgerufen am 01.12.2021)
www.woche-des-sehens.de/infothek/zahlen-und-fakten/blindheit-und-sehbehinderung-in-deutschland (zuletzt aufgerufen am 01.12.2021)

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