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Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen: Teilhabe am Arbeitsleben gemeinsam reformieren

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen: Teilhabe am Arbeitsleben gemeinsam reformieren 03.12.2023 - Seit jeher beobachten Werkstätten gesellschaftliche und technische Entwicklungen nicht nur, sondern sie gestalten sie konsequent im Sinne der Menschen mit Behinderungen mit. Eine stete Weiterentwicklung der Werkstattleistung ist notwendig, um die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auch zukünftig zu gewährleisten.
Die Intensität und Priorität des Themas ist nicht zuletzt von der aktuellen Haushaltsdebatte im Bundestag und anderen gesellschaftspolitischen Herausforderungen abhängig.
Menschen mit Behinderungen sollen ein echtes Wahlrecht haben, wo sie arbeiten wollen. Alle Menschen mit Behinderungen müssen die Wahl haben zwischen Leistungen zur Teilhabe in einer Tagesförderstätte, einer Werkstatt, im Rahmen des Budgets für Arbeit oder des Budgets für Ausbildung, einer Unterstützten Beschäftigung, bei einem anderen Leistungsanbieter oder in anderen Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation.
Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben ist eine gemeinschaftliche Aufgabe. Hier bedarf es eines gesellschaftlichen Umdenkens. Nur zusammen können Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Werkstätten die inklusive Arbeitswelt von morgen gestalten.

Werkstätten für behinderte Menschen werden sich weiterhin den negativen Entwicklungen in der Gesellschaft entgegenstellen, für die Nachteilsausgleiche von Menschen mit Behinderungen eintreten und einen gesellschaftlichen Beitrag für mehr Inklusion und Teilhabe leisten.

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